WIENER SCHULE FÜR TRADITIONELLE CHINESISCHE MEDIZIN
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen, die von WSTCM gegenüber dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit TCMdoc erbracht werden.
1. VERTRAGSGEGENSTAND
WSTCM räumt dem LIZENZNEHMER die – durch die Zahlung des Entgelts gemäß Punkt 4. bedingte – nicht auf Dritte übertragbare, persönliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung des Praxisprogrammes TCMdoc samt Dateninhalten, im Folgenden TCMdoc genannt, ein. Leistungsumfang und Anwendung sind im Handbuch, das Bestandteil von TCMdoc ist, im Detail beschrieben.
2. UMFANG DER LIZENZ
2.1. Der LIZENZNEHMER darf TCMdoc zu den Bedingungen, wie im Handbuch beschrieben, auf der ihm zur Verfügung stehenden Hardware (Vertrags/Systemumgebung) einsetzen. Der LIZENZNEHMER ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben.
2.2. Der LIZENZNEHMER darf TCMdoc ausschließlich zum eigenen Gebrauch oder zur Erfüllung seiner beruflichen Pflichten unter Anwendung seiner beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verwenden. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass TCMdoc urheberrechtlich geschützt ist, weshalb eine über die in diesem Vertrag vereinbarte hinausgehende Nutzung unzulässig ist. Dem LIZENZNEHMER ist es erlaubt, eigene Datenbankinhalte in die bereits bestehende Datenbank von TCMdoc zu integrieren. Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, (i) die ihm mit TCMdoc zur Verfügung gestellten Datenbankinhalte, insbesondere entsprechende Abfrageergebnisse nicht an Dritte weiterzugeben, sowie (ii) alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der an den Datenbankinhalten bestehenden Urheberrechte zu gewährleisten und die missbräuchliche Verwendung zu verhindern. Unter missbräuchlicher Verwendung sind insbesondere auch das systematische Herunterladen, Speichern und Ausdrucken der kompletten oder überwiegenden Datenbankinhalte zu verstehen.
Weiters verpflichtet sich der LIZENZNEHMER, alles zu unterlassen, was ihm oder Dritten die Nachahmung von TCMdoc insbesondere hinsichtlich Aufbau, Abfrageparameter und System, sowie Formdarstellung ermöglicht; insbesondere ist es dem LIZENZNEHMER untersagt, Inhalte, auch nur in Teilen, von TCMdoc, insbesondere die mit TCMdoc zur Verfügung gestellten Daten, in andere Datenbanken einzubringen.
2.3. Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, in seinem Bereich alles zu unternehmen, um den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich (i) der für den LIZENZNEHMER anzuwendenden berufsrechtlichen Bestimmungen wie dem Ärztegesetz, (ii) des Datenschutzes sowie (iii) der Datensicherheit zu entsprechen.
2.4. Zur Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Punkt 2.1. bis 2.3. wird der LIZENZNEHMER jederzeit alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen und der WSTCM Einsichten ermöglichen, damit WSTCM die vertragskonforme Nutzung überprüfen kann und um Missbrauch zu verhindern. Bei Verletzung einer der in Punkt 2.1. bis 2.3. normierten Bestimmungen verpflichtet sich der LIZENZNEHMER, pro Anlassfall eine vom Verschulden und Nachweis eines Schadens unabhängige Pönale in der Höhe des zweifachen des geleisteten Entgelts zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt davon unberührt. Bei Verschulden oder grob fahrlässigem Verhalten des LIZENZNEHMERS ist WSTCM zudem berechtigt, die gemäß Punkt 1.1. eingeräumte Lizenz mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
2.5. Der LIZENZNEHMER anerkennt, dass ihm an TCMdoc keine anderen als die in diesem Vertrag eingeräumten und vereinbarten Rechte zustehen und alle übrigen Rechte, insbesondere das jeweilige Urheberrecht und alle Verwertungs- und Verfügungsrechte hinsichtlich TCMdoc ausschließlich WSTCM zustehen.
3. LIEFERUNG/ÜBERGABE
3.1. Nach Kauf über den Web-Shop und Zahlung der Lizenzgebühr (mittels Einmalzahlung oder Abbuchungsauftrag bei monatlicher Zahlung) steht der Downloadlink (Installationsdatei) im eigenen Benutzerprofil (Benutzerkonto) dauerhaft auf Vertragsdauer zur Verfügung. Bei Registrierung im Web-Shop legt der LIZENZNEHMER sein persönliches Passwort fest und erhält ein Benutzerkonto auf wstcm.at, mit dem der LIZENZNEHMER den Zugriff auf TCMdoc erhält.
3.2. Nach der Installation der Datei ist die Datenbank und alle relevanten Daten des LIZENZNEHMERS nach seinen Angaben personalisiert (Praxisadressen, Praxisauswahlmenü auf Startseite, Rezept) angelegt.
3.3. Als Übergabe/Lieferung gilt der Tag, an dem der Downloadlink dem LIZENZNEHMER zu Verfügung steht. Ab diesem Zeitpunkt ist die Lizenz für ein Jahr erteilt.
4. ENTGELT UND RECHTSGESCHÄFTSGEBÜHR
4.1. Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, für die vereinbarte Rechtseinräumung samt der vertragsgemäßen Nutzung von TCMdoc die vereinbarte Lizenzgebühr, deren Höhe auf der Webpage von WSTCM ersichtlich gemacht ist, entweder für ein Jahr im Voraus oder monatlich mittels Abbuchungsauftrag zu bezahlen. Die Lizenzgebühr ist bei Vertragsauflösung oder Rücktritt vom Vertrag nicht rückzahlbar.
4.2. Eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr ist vom LIZENZNEHMER zu bezahlen.
5. GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ
5.1. Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, alle TCMdoc betreffenden Informationen geheim zu halten.
5.2. WSTCM wird die ihr im Rahmen dieses Vertrages zugänglichen personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Vertragserfüllung verarbeiten und speichern. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung unter wstcm.at/Datenschutz abrufbar. Der LIZENZNEHMER bestätigt, die Datenschutzerklärung gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
6.1. Der LIZENZNEHMER bestätigt, dass (i) er über die erforderlichen einschlägigen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der TCM verfügt, um TCMdoc samt deren zur Verfügung gestellten Daten, Inhalte und Abfrageergebnisse entsprechend zu nutzen und zu verwenden; (ii) er sich vor Vertragsabschluss über alle jeweiligen Funktionsmerkmale von TCMdoc informiert hat, (iii) TCMdoc seinen Anforderungen entspricht, (iv) ihm alle Fragen, die er im Zusammenhang mit TCMdoc hatte, vollständig und zufriedenstellend von WSTCM beantwortet wurden.
6.2. WSTCM gewährleistet und haftet nur für die Erfüllung der im Handbuch angeführten jeweiligen Programmfunktionen unter den dort genannten Bedingungen. Der LIZENZNEHMER anerkennt ausdrücklich, dass TCMdoc jeweils nach einem bestimmten Aufbau funktioniert, der notwendigerweise nicht der Arbeitsweise des LIZENZNEHMERS entspricht und dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software für Praxisprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen fehlerfrei funktionieren.
6.3. WSTCM leistet daher nicht Gewähr dafür, dass TCMdoc völlig fehlerfrei ist. Allfällige Mängel sind innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn WSTCM unter Angabe des Mangels in für WSTCM nachvollziehbarer und nachstellbarer Form zu rügen. Diese Rügepflicht betrifft insbesondere auch Mängel hinsichtlich Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und grundlegender jeweiliger Programmfunktionen. Mängel, die im Rahmen dieser ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb eines Monats nach Entdeckung unter Einhaltung der obigen Rügeanforderungen gerügt werden. WSTCM leistet keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Installation, Bedienung, Verwendung oder Verschreibung zurückzuführen sind.
6.4. Stellt WSTCM fest, dass vermutete Fehler des TCMdoc nicht unter die Gewährleistung fallende Mängel sind, dass sie auf Eingabefehler oder unsachgemäßen Einsatz von TCMdoc zurückzuführen sind, kann die WSTCM für die zur Untersuchung der vermuteten Fehler aufgewendete Personalzeit ein angemessenes Entgelt und die damit in Verbindung stehenden Spesen dem LIZENZNEHMER verrechnen.
6.5. Die Gewährleistungsregelung in diesem Punkt ist abschließend. WSTCM übernimmt für TCMdoc keine weitere ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Garantie, insbesondere nicht für die Eignung von TCMdoc für einen bestimmten Zweck.
6.6. WSTCM übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit der mit TCMdoc zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte keine Gewähr und Haftung. Weiters übernimmt WSTCM keine Haftung dafür, dass die Daten und Inhalte, die WSTCM mit TCMdoc zur Verfügung gestellt hat oder die der LIZENZNEHMER in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages in TCMdoc integriert, gespeichert bleiben. Insbesondere wird jedwede Haftung für entgangenen Gewinn sowie Vermögens- und Folgeschäden, die aus der Verwendung von Daten und Abfrageergebnissen entstehen, ausdrücklich ausgeschlossen.
6.7. Generell sind Schadenersatzansprüche des LIZENZNEHMERS, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Unvermögen oder Unmöglichkeit der Leistung, sowie eine Haftung für Folgeschäden, weiters Schäden, die auf die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung von TCMdoc zurückzuführen sind, ausgeschlossen, soweit Haftungsausschlüsse zulässig sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt ohne Ausnahme auch für Betriebsunterbrechungen, Daten- und/oder Informationsverlust, entgangenen Gewinn, entgangene Informationen oder anderen finanziellen Verlust. Eine allfällige Haftung von WSTCM ist jedenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 Abs 2 ABGB wird ausgeschlossen.
7. HAFTUNG FÜR SCHADENERSATZ
7.1. WSTCM haftet nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit für Schadenersatz und im Rahmen der Produkthaftung nur soweit dies zwingend vorgesehen ist. Bei leichter und einfacher grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von WSTCM für Schadenersatz ausgeschlossen, bei krass grober Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung auf das dreifache Lizenzentgelt begrenzt. Maßgebend ist das bei der Entstehung des Anspruchs gültige Entgelt.
7.2. WSTCM haftet dem LIZENZNEHMER nicht für Schäden, welche im Zusammenhang mit bzw. als Folge von – mit den TCMdoc erzielten – Arbeitsergebnissen stehen. Der LIZENZNEHMER und seine Mitarbeiter bleiben verantwortlich für die Überprüfung der Eingabe der Daten und der mit TCMdoc erzielten Ergebnisse. Die Haftung der WSTCM ist beschränkt auf die Behebung von Fehlern und Mängeln der TCMdoc gemäß diesem Vertragspunkt.
7.3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet WSTCM nicht für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden, Vermögensschäden, entgangene Gewinne, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus den Ansprüchen Dritter gegen den LIZENZNEHMER und insbesondere nicht für Schäden an aufgezeichneten Daten und nicht für den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und allfällige folgende LIZENZPROGRAMM-Versionen.
7.4. Der LIZENZNEHMER allein ist für die Kontrolle und Anwendung der jeweils zur Verfügung gestellten und von ihm zusätzlich eingegebenen Daten bei TCMdoc samt Abfrageergebnisse von TCMdoc verantwortlich, einschließlich der Sicherung sämtlicher Daten. Er hat insbesondere seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Kontrolle, Verwendung und Weitergabe der Daten bzw. der Abfrageergebnisse anzuwenden. Der LIZENZNEHMER hält WSTCM für alle Schadenersatzansprüche – einschließlich solcher auf Grund von Unterlassungen von WSTCM, welche sich auf die Verwendung der Daten von TCMdoc oder der mit ihnen gewonnenen Daten stützen oder irgendwie damit zusammenhängen – vollkommen schadlos.
8. VERTRAGSDAUER/KÜNDIGUNG
8.1. Dieser Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann vom LIZENZNEHMER unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, frühestens nach Ablauf eines Jahres, jeweils mit Wirkung zum Ende eines Monats gekündigt werden.
8.2. WSTCM kann diesen Lizenzvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung mit eingeschriebenem Brief auflösen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
8.2.1. Eine schwere oder wiederholte leichte Vertragsverletzung durch den LIZENZNEHMER, die trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht behoben wird, wobei als schwere Vertragsverletzung insbesondere auch die nicht oder nicht vollständige Bezahlung der jährlichen/monatlichen Lizenzgebühr gilt;
8.2.2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Sanierungs- oder Konkursverfahrens) über das Vermögen des LIZENZNEHMERS;
8.2.3. Wenn die Auflösung dieses Vertrages zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile der WSTCM unerlässlich ist (§ 25a Abs. 2 Z 1 IO);
8.2.4. Die länger als sechsmonatige Dauer des Insolvenzverfahrens (Sanierungs- oder Konkursverfahrens) über das Vermögen des LIZENZNEHMERS (§ 25a Abs. 1 IO);
8.2.5. Die Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckendem Vermögen;
8.3. Im Falle des Todes des LIZENZNEHMERS, Aufgabe der Praxis / des Unternehmens, der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übernahme der Praxis / des Unternehmens des LIZENZNEHMERS und/oder im Falle einer gesellschaftsrechtlichen oder sonstigen Gesamtrechtsnachfolge, gilt dieser Lizenzvertrag mit Eintritt des jeweiligen Ereignisses als aufgelöst.
8.4. Der LIZENZNEHMER hat bei Auflösung des Vertrages keinen Anspruch auf Rückzahlung (von Teilen) des Entgelts.
8.5. Ist die Lizenz abgelaufen – weil der Vertrag vom Lizenznehmer gemäß Punkt 8.1. gekündigt oder weil der Vertrag durch WSTCM gemäß Punkt 8. aufgelöst wird- kann der Lizenznehmer TCMdoc weiterhin öffnen und auf seine bisherigen Daten zugreifen, damit ist auch nach Ablauf der Lizenz Datenzugriff / Datenbesitz gewährleistet. Neue Einträge oder Änderungen sind dann nicht mehr möglich. Darüber hinaus liegen die Daten in der Datenbank mit dem verwendeten Passwort verschlüsselt auf. Diese können von Personen mit SQL/Datenbank Verständnis extrahiert und in andere Formate exportiert werden.
Es wird empfohlen, das TCMdoc Datenverzeichnis entweder auf einem Datenträger mit Backup zu halten, oder entsprechend laufend Backups davon an einem geeigneten Ort zu hinterlegen.
9. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages – einschließlich eines Abgehens von dieser Bestimmung – bedürfen der Schriftform. Nach Kauf über den Web-Shop (Punkt 3.1.) treten vorhergehende TCMdoc-Lizenzverträge mit der WSTCM außer Kraft.
9.2. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich durch das für Handelssachen in Wien zuständige Gericht zu entscheiden.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt sinngemäß für den Fall einer Regelungslücke (Salvatorische Klausel).